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Entscheidungshilfe zur CSR-Berichtspflicht für Entscheidende.

CSR-Berichtspflicht: Leitfaden für Entscheider*innen (2024)

Die CSR (Corporate Social Responsibility)-Berichtspflicht bringt in Zukunft viele Unternehmen in Zugzwang. Sie kann für Ihr Unternehmen jedoch auch eine strategische Gelegenheit sein.

In diesem Artikel erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist und wie Sie einen CSR-Bericht dazu nutzen können, um Vertrauen aufzubauen, den Markenwert Ihres Unternehmens zu steigern und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.

Was ist die CSR-Berichtspflicht?

Die CSR-Berichtspflicht ist seit 2017 in Deutschland gesetzlich verankert. Sie verpflichtet ausgewählte Unternehmen, nicht finanzielle Informationen zu veröffentlichen. Dazu gehören Angaben zu Umwelt, Sozialstandards und Menschenrechten.

Wer ist von der CSR-Berichtspflicht betroffen?

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Flowchart-Entscheidungshilfe: Ist Ihr Unternehmen von der CSR-Berichtspflicht betroffen?

In Deutschland müssen Unternehmen seit 2017 einen CSR-Bericht veröffentlichen, wenn sie:

  • Kapitalmarktorientiert oder eine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft sind
  • und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigt
  • und einen Umsatz über 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro hat.

Seit 2023 sind außerdem alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden und der Umsatz-/Bilanzsumme zur Abgabe eines CSR-Berichtes verpflichtet.

Neue Regelungen zur CSR-Berichtspflicht ab 2024

Die Anforderungen ändern sich durch die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen.

  • Ab 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.
  • Ab 2025: Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.
  • Ab 2026: Kapitalmarktorientierte KMU (mit Aufschub-Option bis 2028).

Das Ziel der CSRD ist es dabei, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.

Was muss im CSR-Bericht stehen?

Der Bericht sollte die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Governance abdecken und zeigen, wie das Unternehmen ökologisch nachhaltig wirtschaftet. Dabei sind spezielle Finanzkennzahlen der EU-Taxonomie-Verordnung zu beachten.

Die EU legt mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fest, wie der Bericht aussehen soll. Diese Standards werden voraussichtlich 2023 verabschiedet und sollen auch für verschiedene Branchen und kleinere Unternehmen gelten.

Der Bericht muss im Lagebericht des Unternehmens erscheinen und digital gekennzeichnet sein. Eine separate Veröffentlichung ist nicht mehr möglich. Ein externer Prüfer muss die Angaben bestätigen. Dabei wird die Prüfungssicherheit schrittweise erhöht.

Sowohl das Management als auch der Aufsichtsrat sind für den Bericht verantwortlich. Der Bilanzeid wird künftig auch den Nachhaltigkeitsbericht abdecken. Die neuen Regeln sollen bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mögliche Formate eines CSR-Berichtes

Unternehmen haben aktuell noch verschiedene Optionen für das Format ihrer CSR-Berichterstattung. Hier sind die wichtigsten Standards, die Sie zur Erstellung eins CSR-Berichtes nutzen können:

  1. UN Global Compact (UNGC): Erfordert einen Fortschrittsbericht, basierend auf zehn anerkannten Prinzipien.
  2. ISO 26000: Bietet Empfehlungen und Best Practices für CSR.
  3. Eco-Management und Audit Scheme (EMAS): Erfordert eine jährliche, öffentliche Umweltklärung.
  4. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Rahmen für die Berichterstattung von nicht finanziellen Leistungen.
  5. Global Reporting Initiative (GRI): Bietet internationale Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichte.

Falls keines der bestehenden Standards verwendet wird, muss die Wahl des Formats begründet werden. Die Informationen können im Lagebericht oder in einem separaten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden.

Nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die voraussichtlich 2023 verabschiedet werden, und der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird die Form von CSR-Berichten sukzessive vereinheitlicht.

Empfehlung: Unsere Expert*innen beraten Sie gerne dazu, welches CSR-Berichtsformat in Ihrer individuellen Situation am besten geeignet ist.

Welche Vorteile kann ein CSR-Bericht haben?

Ein CSR-Bericht bietet zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen und seine Stakeholder:

  • Transparenz und Vertrauen: Durch die Veröffentlichung von CSR-Berichten können Unternehmen ihre Bemühungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) transparent machen. Dies fördert das Vertrauen bei Stakeholdern wie Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit.
  • Markenwert und Reputation: Ein gut durchdachter CSR-Bericht kann als effektives Marketing- und PR-Instrument dienen. Unternehmen können ihre Erfolge hervorheben und so ihren Markenwert steigern.
  • Risikominderung: CSR-Berichte können dazu beitragen, systemische Risiken zu identifizieren und zu minimieren, was letztlich den Unternehmenswert schützt.
  • Interne Vorteile: Die Veröffentlichung eines CSR-Berichtes schafft auch intern Verantwortlichkeit und kann die Mitarbeitermotivation steigern.

Die Erstellung eines CSR-Berichtes kann sich auch für Unternehmen lohnen, die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Zum Beispiel aus folgenden Gründen:

  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die freiwillig CSR-Berichte veröffentlichen, können sich positiv von der Konkurrenz abheben.
  • Stakeholder-Engagement: Ein CSR-Bericht kann als Plattform für den Dialog mit Stakeholdern dienen und so zu einer stärkeren Bindung führen.
  • Nachhaltige Geschäftspraktiken: Selbst wenn ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, kann die Erstellung eines CSR-Berichtes dazu beitragen, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu fördern.

Insgesamt bietet ein CSR-Bericht also sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Vorteile und kann ein wichtiges Instrument für nachhaltigen Unternehmenserfolg sein.

Unsere Expert*innen beraten Sie gerne dazu, ob und in welcher Form ein CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen umsetzbar ist.

Fazit: Wie umgehen mit der CSR-Berichtspflicht?

Die CSR-Berichtspflicht bietet Unternehmen die Chance, Transparenz zu schaffen und Vertrauen bei Stakeholdern aufzubauen. Sie ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Gelegenheit für Unternehmen, ihren Markenwert zu steigern und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.

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Meine Kolleg*innen und ich beraten Sie gerne!

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  • Die spezifischen Anforderungen der CSR-Berichtspflicht für Ihr Unternehmen klären
  • Strategien zur effektiven Umsetzung Ihrer CSR-Aktivitäten diskutieren
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Autor*in
Expertin für Umweltmanagement & Nachhaltigkeit @ BOS GmbH & Co. KG

„Ich bin als Junior Beraterin für das Thema Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement verantwortlich. Ich begleite unterschiedlichste Unternehmen bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und erarbeite Lösungen für eine umweltfreundliche Unternehmensführung.“


Madeleine Weisflog

„Ich bin als Junior Beraterin für das Thema Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement verantwortlich. Ich begleite unterschiedlichste Unternehmen bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und erarbeite Lösungen für eine umweltfreundliche Unternehmensführung.“

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