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Wir erklären, was die Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen bedeutet.

Whistleblower-Richtlinie: Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit der Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz kommen für viele Unternehmen neue Anforderungen zu. Erfahren Sie jetzt, wie Ihr Unternehmen effizient Konformität mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erreicht und ersparen Sie sich kurzfristigen Umsetzungsstress!

Worum geht es?

Die Whistleblower-Richtlinie der EU von 2019 soll Unternehmen in ganz Europa dazu verpflichten, sichere interne Meldekanäle bereitzustellen, über die auf interne Missstände hingewiesen werden kann. Deutschland muss die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht überführen. Das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist aufgrund der politischen Diskussion lange überfällig, wird aber für 2023 erwartet.

Wer ist vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Vom Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnenden betroffen.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen schon seit Ende 2021 interne Meldekanäle bereitstellen.

Nach dem Gesetzentwurf, der im Februar 2023 vom Bundesrat abgelehnt wurde, galt für Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Unternehmen sollten dementsprechend auf eine sehr kurzfristige Umsetzungsfrist vorbereitet sein.

Welche Anforderungen enthält das Hinweisgeberschutzgesetz?

Folgende Punkte müssen u. a. laut Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Deutschland durch betroffene Unternehmen erfüllt sein:

  1. Vertrauliche Meldekanäle müssen bereitgestellt werden.
  2. DSGVO-Konformität muss gewährleistet werden.
  3. Die „am besten geeignete Person“ soll zuständig für die Bearbeitung der Meldungen sein.
  4. Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber der Eingang der Meldung bestätigt werden.
  5. Innerhalb von 3 Monaten muss der Hinweisgeber über Maßnahmen informiert werden.
  6. Die Meldeprozesse müssen Mitarbeitenden & Partnerunternehmen transparent dargestellt werden.
  7. Eingehende Meldungen müssen sicher aufbewahrt werden.

Bei Verstoß gegen diese Punkte müssen Unternehmen mit schmerzhaften Strafen rechnen.

Wie können betroffene Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes gibt es zahlreiche Software-Anbieter, die sich auf Bereitstellung von vertraulichen Informationskanälen spezialisiert haben.

Im Hinweisgeberschutzgesetz wird sogar speziell auf die Möglichkeit von „geteilten Meldestellen“ für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hingewiesen.

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist Umsetzung mit einem Dienstleistungsunternehmen deshalb interessant – und deutlich günstiger als selbst Mitarbeitende für entsprechende Aufgaben einzustellen und digitale Anwendungen entwickeln zu lassen.

Was ist der aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz?

Am 23.10.2019 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ verabschiedet.

Am 13.04.2022 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht.

Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes verabschiedet.

Am 29.09.2022 hat der Bundestag erstmals über den Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz beraten.

Am 19.10.2022 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz statt.

Am 16.12.2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz nach erneuten Änderungen im Rechtsausschuss vom Bundestag verabschiedet – lediglich die Zustimmung des Bundesrates steht nun noch aus.

Am 10.02.2023 hat der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz in jetziger Form abgelehnt.

Bundestag und Bundesrat können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um die gegenseitige Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz voranzutreiben.

Unsere Einschätzung und Empfehlung

Dass die Whistleblower-Richtlinie früher oder später in nationales Recht übertragen wird, ist sicher.

Dementsprechend drängen neben den klassischen Rechtsanwalts-Services zunehmend Anbieter*innen für digitale Lösungen in den Markt.

Wenn Ihr Unternehmen bereits nach IATF zertifiziert ist, haben Sie zwar schon inhaltliche Berührungspunkte mit Systemen, die denen des Hinweisgeberschutzgesetzes ähneln. Sie sollten aber auf jeden Fall prüfen, ob Ihr bisheriger Prozess auch den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.

Wenn Sie betroffen sind, ist JETZT auf jeden Fall der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Thema und möglichen Lösungen vertraut zu machen. Durchdenken Sie Ihre Möglichkeiten, wählen Ihre Präferenzen und entscheiden Sie selbst, wann ein guter Zeitpunkt zur Einführung in Ihrem Unternehmen ist. So vermeiden Sie Umsetzungsstress, der garantiert genau dann kommt, wenn es „gerade nicht passt“.

Autor*in
Key-Account-Managerin @ BOS GmbH & Co. KG

„Mein Herz schlägt für den Menschen: Richtig gut durchdachte Trainings und Workshops sind meine Spezialität, um nachhaltige Lern- und Arbeitsergebnisse zu erzielen. Fachlich bin ich eine „Allzweck-Waffe“ im Kollegium: QM, Prozessoptimierung, Management- & Teamcoaching oder Change Management. Neugierde ist mein Antrieb, das Ergebnis ein reicher Erfahrungsschatz – geprägt von Automotive- und Chemieindustrie.“


Nele Apitz

„Mein Herz schlägt für den Menschen: Richtig gut durchdachte Trainings und Workshops sind meine Spezialität, um nachhaltige Lern- und Arbeitsergebnisse zu erzielen. Fachlich bin ich eine „Allzweck-Waffe“ im Kollegium: QM, Prozessoptimierung, Management- & Teamcoaching oder Change Management. Neugierde ist mein Antrieb, das Ergebnis ein reicher Erfahrungsschatz – geprägt von Automotive- und Chemieindustrie.“

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